# Mitglied austreten

Über die rote Schaltfläche ‚Gesamtaustritt‘ kann ein Verbandsaustritt in die Wege geleitet werden. Mit dem Klick auf den Button ist die Person noch nicht ausgetreten! Es öffnet sich zunächst ein Formular:

Als Kündigungsdatum ist der Tag der Kündigung zu setzen (bspw. Eingang der Mail oder des postalischen Kündigungsschreibens).

Das Austrittsdatum wird automatisch auf das Ende des Abrechnungszeitraums, z.B. das Jahresende gesetzt, da die Mitgliedschaft auch so lange aktiv ist, wie der Mitgliedsbeitrag geleistet wurde. Es kann jedoch auch manuell auf einen beliebigen Austrittstag, z.B. das Monats- oder Quartalsende gesetzt werden. Der Austrittstag ist der Tag des tatsächlichen Ausscheidens.

WICHTIG: Beim Austrittsdatum unterliegt Ihr Euren eigenen Satzungsvorschriften so wie dem geltenden Vereinsrecht. Bitte informiert Euch und stellt sicher, dass Ihr alle vorliegenden Vorschriften einhaltet! Wenn Ihr euch unsicher seid, wählt als Austrittsdatum das Kündigungsdatum.

#

Als Austrittsgründe stehen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung

  • auf eigenen Wunsch

  • Ausschluss (politisch)

  • Ausschluss (säumige Beiträge)

  • Mitglied über 35

  • Tod

  • Sonstiges ( mit Freitext zur Begründung)

Bitte beachtet, dass der Freitext in der Austrittsmaske Teil des Kündigungsschreibens an das entsprechende Mitglied wird und somit von diesem gelesen wird!

Abschließend muss der Gesamtaustritt noch einmal bestätigt werden:

# Wiedereintritt

Für einen regulären Wiedereintritt nach einem Austritt (z.B. Mitglied ist 2017 auf eigenen Wunsch ausgetreten und möchte 2023 wieder beitreten), ist ein normaler Mitgliedsantrag über die Online-Maske zustellen. Das System erkennt die Dublette.

Man kann aber dennoch regulär fortfahren, auf "Person aufnehmen" klicken und muss dann die Übernahme des Widereintritts lediglich bestätigen.

# Irrtum rückgängig machen

Wurde ein Mitglied aus Versehen ausgetreten (z.B. wegen Verwechslung bei namensgleichen Mitgliedern), kann der irrtümliche Austritt rückgängig gemacht werden. Dazu erscheint bei allen ausgetretenen Mitgliedern anstelle des Gesamtaustritts der entsprechende rote Button. Der Austritt wird dann mit all seinen Folgen rückgängig gemacht und die Beitragsordnung wieder hergestellt. Eine Benachrichtigung an das Mitglied ergeht nicht. Sollte zuvor eine Kündigungsbestätigung versandt worden sein, ist eine individuelle Benachrichtigung angebracht.

Wichtig: Dies ist keinesfalls für einen regulären Wiedereintritt zu nutzen, sondern nur für tatsächliche Korrekturen von irrtümlichen Austritten!

Ausgetretene Mitglieder bleiben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im System gespeichert und können über den Schnellfilter ‚Ausgetretene‘ im Mitgliederdashboard angezeigt werden.